HIV-Nachhilfe für Amtsgericht

aus der Celleschen Zeitung

HIV Nachhilfe für Amtsgericht

Die Cellesche Zeitung veröffentlichte am 08.08.2014 den vorliegenden Beitrag, mit dem auf das Gerichtsurteil gegen einen HIV-infizierten Mann im Juni diesen Jahres eingegangen wird.

Der Wortlaut des Artikels:

HIV-Nachhilfe für Amtsgericht

  CELLE. Im Juni verurteilte das Celler Amtsgericht einen 21-jährigen Mann, der trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. HIV ist ein über Körperflüssigkeiten übertragbarer Virus, der bei Nicht-Behandlung zu der Krankheit AIDS, einer starken Immunschwäche, führt. Der Richter war damals der Meinung, dass bei dem Verurteilten noch Aufklärungsbedarf im Umgang mit seiner Erkrankung bestehe. „Aufklärungsbedarf besteht aber auch für das Gericht“, kontert hingegen Ulrich Mennecke, Leiter der Celler Beratungsstelle der Niedersächsischen AIDS-Hilfe. Denn nicht jeder HIV-Infizierte sei ansteckend.

  Die Deutsche AIDS-Hilfe hatte Hinweise der Eidgenössischen Kommission für AIDS-Fragen untersucht, wonach von therapierten HIV-Patienten keine hohe Ansteckungsgefahr ausgehe. Das Ergebnis: Wenn bei einem Patienten die Viruskonzentration im Blut über sechs Monate unter  der Nachweisgrenze liege, sei das Risiko für eine Ansteckung so niedrig wie bei geschütztem Verkehr.

  HIV ist nach der Ansteckung besonders infektiös, jedoch erst nach 12 Wochen nachweisbar. „Deshalb kann man sich nicht auf das Wort des Anderen verlassen“, stellt Mennecke klar. „Selbst wenn der Betroffene von seiner Infektion Kenntnis hätte, würde er es wahrscheinlich verheimlichen. In einer Stadt wie Celle wäre so etwas der soziale Tod.“

  Es bestehe laut Mennecke eine beidseitige Verantwortung. „Kondome sind immer noch der beste Schutz“, betont Mennecke und empfiehlt immer geschützten Verkehr bei wechselnden Partnern. Informationen zu Prävention und Hilfe bietet die Beratungsstelle Celle der Niedersächsischen AIDS-Hilfe auf  www.celle-aidshilfe.de  oder unter Tel. (0177) 3 94 74 72. (rpi)

 

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Celleschen Zeitung)